28 BGHM Aktuell 5 2016 Sicheres Gesundes Arbeiten Verkehrssicherheit Sehen und gesehen werden vor allem zu Letzterem trägt das Tagfahrlicht bei Fahrzeugen maßgeblich bei Auch am Tag mit Licht Vor mittlerweile fünf Jahren wurde das Tagfahrlicht über die Umsetzung einer EU Richtlinie 2008 89 EG in Deutschland eingeführt Das Tagfahrlicht darf nicht mit dem normalen Abblendlicht verwechselt wer den Tagfahrleuchten wirken nur nach vorn und leuchten automatisch sobald die Zündung eingeschaltet ist und die Hauptscheinwerfer Stand Abblend Nebel oder Fernlicht ausgeschaltet sind Die Fahrzeugrückleuchten hingegen dür fen in Deutschland bei eingeschalteten Tagfahrleuchten nicht brennen Das Licht der Tagfahrleuchten soll wie der Name schon sagt am Tag andere Verkehrsteilnehmer möglichst früh zeitig auf das herannahende Fahrzeug aufmerksam ma chen Der Sicherheitsaspekt bezieht sich ausschließlich auf das Gesehenwerden Bei Dämmerung und in der Dun kelheit darf mit Tagfahrleuchten nicht gefahren werden sondern es muss das Abblendlicht eingeschaltet sein Dies wird per Dämmerungssensor automatisch am Fahrzeug ge regelt Achtung Bei ungünstigen Lichtverhältnissen kann dies jedoch dazu führen dass Fahrzeuge beispielweise trotz Nebels nicht auf Abblendlicht umschalten sondern lediglich mit dem Tagfahrlicht unterwegs sind Das ist bei derartigen Sichtverhältnissen allerdings nicht ausrei chend Für nachfolgende Autos sind diese Fahrzeuge noch schwerer zu erkennen da sie ohne Rücklichter fahren Vorsicht ist außerdem in einigen Ländern Europas gebo ten So muss in Estland Litauen Norwegen und Ungarn grundsätzlich das Abblendlicht verwendet werden Das Fahren allein mit dem Tagfahrlicht kann mit Geldbußen geahndet werden Ältere Fahrzeuge die die europäische Typgenehmigung vor dem 7 Februar 2011 erhalten haben müssen nicht mit dem Tagfahrlicht nachgerüstet werden Peter Hackenberg BGHM h av es ee n F ot ol ia c om

Vorschau 2016-05 BGHM-Aktuell Seite 28
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