29BGHM Aktuell 6 2016 Leben Leistung Unfallversicherungsschutz auf Gemeinschaftsveranstaltungen 3 Die Gemeinschaftsveranstaltung muss allen Beschäftigten offenstehen Sie muss die Ge samtheit der Belegschaft und nicht nur einen be grenzten Teil davon ansprechen Ermöglicht das Unternehmen nur einer bestimmten Anzahl sei ner Betriebsangehörigen die Teilnahme an einer Veranstaltung oder spricht es nur einen bestimm ten Adressatenkreis an so handelt es sich nicht um eine versicherte Gemeinschaftsveranstaltung Eine vom Unternehmen organisierte Ballonfahrt mit nur 20 Plätzen bei 200 Beschäftigten oder ein Fußballturnier nur für die Fußballfans im Unter nehmen kann somit keine Gemeinschaftsveran staltung sein siehe auch BGHM Aktuell 5 2016 Seiten 22 23 Eine Teilnahmepflicht ist nicht erforderlich die Veranstaltung sollte aber von einem wesent lichen Teil der Beschäftigten besucht werden damit von einer betrieblichen Veranstaltung aus gegangen werden kann Die Rechtsprechung hat eine Beteiligungsquote von 26 5 Prozent und in anderen Fällen von 40 Prozent der Beschäftigten als ausreichend angesehen Eine feste Mindest beteiligungsquote wird jedoch nicht verlangt Sie ist angesichts der Verschiedenartigkeit der Unter nehmen aufgrund ihrer Größe und Struktur z B Schichtbetriebe oder Versorgungsunternehmen nicht festlegbar Hier sind auch getrennte Veran staltungen in Untergliederungen beispielsweise Abteilungen zweckmäßig und notwendig Aber auch diese müssen dann grundsätzlich allen Be schäftigten der Untergliederung offenstehen Bei Feiern in kleineren Einheiten reicht es aus wenn die Veranstaltung im Einvernehmen mit der Un ternehmensleitung stattfindet Die persönliche Anwesenheit der Unternehmensleitung ist nach neuer Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht erforderlich es genügt die Anwesenheit ei nes beauftragten Vorgesetzten s S 31 In der Regel sollten an einer betrieblichen Ge meinschaftsveranstaltung nur Angehörige des Unternehmens teilnehmen Dies ist jedoch nicht zwingend auch die Teilnahme des Ehepartners der Ehepartnerin oder einer den Versicherten nahestehenden Person steht dem Versicherungs schutz für den versicherten Arbeitnehmer dieses Unternehmens nicht entgegen 4 Der Unfallversicherungsschutz umfasst bei einer Gemeinschaftsveranstaltung alle Tätigkei ten die mit dem Gesamtzweck und der Eigen art der Veranstaltung z B Tanzen oder Kegeln vereinbar sind und sich im üblichen Rahmen der gesetzten Veranstaltung halten Soweit der Genuss von alkoholischen Getränken auf einer Gemeinschaftsveranstaltung üblich ist führt die ser Umstand grundsätzlich nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes es sei denn dass der Versicherte zu keiner Arbeit mehr fähig ist oder der Alkoholgenuss die rechtlich allein wesentli che Ursache des Unfalls bildet 5 Der Versicherungsschutz für die Gemein schaftsveranstaltung endet sobald der Unter nehmer oder sein Beauftragter z B Betriebs ratsvorsitzender die Veranstaltung schließt Ausreichend ist auch wenn die Gemeinschafts veranstaltung von vorneherein nur für eine be stimmte Uhrzeit angesetzt ist Bleiben Betriebs angehörige nach der Beendigung der offiziellen Feier noch längere Zeit privat zusammen so lösen sie sich von der versicherten Tätigkeit Der Heim weg ist aber noch versichert wenn er innerhalb von zwei Stunden nach Ende der Veranstaltung angetreten wird Karl Heinz Schwirz BGHM Wissenswert Lesen Sie auf Seite 31 wie das Bundessozialgericht zum Versicherungsschutz bei Weihnachtsfeiern kleiner Abteilungen geurteilt hat

Vorschau 2016-06 BGHM-Aktuell Seite 29
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