21BGHM Aktuell 6 2016 Sicheres Gesundes Arbeiten Laser kommen in vielen Bereichen zum Einsatz In den Mitgliedsunternehmen der BGHM sind dies hauptsäch lich Laser zur Materialbearbeitung und zum Messen Der Betrieb dieser Laser wurde früher in der Unfallverhü tungsvorschrift DGUV V11 Laser geregelt Im Jahr 2010 ist die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strah lung OStrV verabschiedet worden die den Schutz der Be schäftigten auch vor gefährlicher Laserstrahlung regelt Mit der OStrV setzt der deutsche Gesetzgeber die EG Richtlinie künstliche optische Strahlung in nationales Recht um Wie in vielen anderen Arbeitsschutzvorschriften fordert auch die OStrV eine Gefährdungsbeurteilung die von einer fachkun digen Person durchgeführt werden muss Ein Laserschutz beauftragter ist beim Betrieb von Lasern der Klasse 3R oder höher zu bestellen Schutzmaßnahmen werden in der OStrV stichwortartig aufgeführt Umfangreiche Hilfestellung Im Jahr 2015 wurden zur OStrV die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung TROS Laser veröffentlicht Die technischen Regeln geben eine umfangreiche Hilfestellung für die Um setzung der geforderten Maßnahmen Die TROS Laser glie dert sich in vier Abschnitte Teil Allgemeines Teil 1 Gefähr dungsbeurteilung Teil 2 Messung und Berechnung Teil 3 Schutzmaßnahmen Der einführende allgemeine Teil befasst sich mit Begriffen und Fachausdrücken Beispielsweise werden die Betriebs zustände Normalbetrieb Wartung Service definiert tech nische Angaben wie Bestrahlungsstärke und Leistungs dichte erläutert Nach der OStrV müssen Laserschutzbeauftragte LSB erfolgreich an einem entsprechenden Kurs teilnehmen Kursinhalte und Dauer sind ebenfalls in der TROS aufge führt Dabei wird zwischen dem allgemeinen und dem an wendungsspezifischen Kurs unterschieden Letzterer kann beispielsweise vorgesehen werden wenn nur Laser der Ma terialbearbeitung vorhanden sind Die Aufgaben von LSB werden in der TROS erläutert Genannt wird dass diese den sicheren Betrieb der Lasereinrichtungen zu gewährleisten haben Dies bedeutet auch dass sie die in der Gefährdungs beurteilung festgelegten Schutzmaßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit prüfen müssen In den Anlagen sind Grundlagen zur Laserstrahlung La serarten biologische Wirkung und Laserklassen erläutert Sie stellen ein gutes Nachschlagewerk dar Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen Im folgenden Teil 1 geht es um die Durchführung der Ge fährdungsbeurteilung und auch um die Unterweisung der Beschäftigten Im Teil 2 wird die Messung von Laserstrah lung und Bewertung der Exposition ausführlich dargestellt Beispielsweise werden Messblenden und Messabstände de finiert Für die Berechnung potentiell auftretender Expositi onen sind Beispiele aufgeführt Dies kann auch eine Grund lage für eine überschlägige Berechnung zur Abschätzung der Gefährdungen darstellen Teil 3 behandelt die Schutzmaßnahmen Diese sind nach dem sogenannten STOP Prinzip umzusetzen also in der Reihenfolge Substitution technische organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen Grundsätzlich müssen Laserbereiche eingehaust und eine potentielle Exposition verhindert werden Nur wenn dies nicht möglich ist kom men weitere TOP Maßnahmen zur Anwendung Wenn die Zugänglichkeit gefährlicher Laserstrahlung nicht ausge schlossen werden kann sind weitere zunächst technische Maßnahmen vorzusehen Dies fängt beispielsweise bei geeigneten Abschirmungen an und geht bis zu reflektions armer und möglichst heller Ausgestaltung der Arbeitsum gebung Die TROS Laser beschreibt auch organisatorische Schutzmaßnahmen wie beispielsweise die geforderte Kennzeichnung und Abgrenzung von Laserbereichen Bei den persönlichen Schutzmaßnahmen sind zunächst Laser schutz und justierbrillen genannt aber auch Laserschutz kleidung OstrV und die TROS Laser nehmen Bezug auf die Ausgabe der DIN EN 60825 1 2008 Zwischenzeitlich wurde eine über arbeitete DIN EN 60825 1 2015 veröffentlicht Neu ist hierbei unter anderem die neu definierte Klasse 1C Sie beschreibt Lasergeräte die für das Aufsetzen auf der Haut vorgesehen sind Auf diese Laserklasse wird in der TROS Laser nicht eingegangen Lasergeräte der Klasse 1C werden aber in den Mitgliedsbetrieben der BGHM kaum anzutreffen sein Stephan Briel BGHM Mit den Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung TROS Laser stehen dem Anwender umfangreiche Informationen zum sicheren Betrieb von Lasereinrichtungen zur Verfügung Weitere Informationen OStrV und TROS können bei der Bundesanstalt für Arbeits sicherheit und Arbeitsschutz kostenfrei heruntergeladen werden www baua de

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