18 BGHM Aktuell 6 2016 Sicheres Gesundes Arbeiten ausgehen können Die Manipulation von Schutz einrichtungen an Maschinen ist heute leider oft gängige Praxis Rund ein Drittel aller Schutzein richtungen an Maschinen sind zeitweise oder permanent manipuliert Es ist davon auszugehen dass viele Unfälle an Maschinen auf Manipulati onen zurückzuführen sind Die Firmenleitung sollte bereits bei der Verwendung von Schutzein richtungen auf ein Schutz und Bedienkonzept achten das den Anreiz für deren Manipulation vermeidet Die Ursachen für Manipulationen lie gen häufig im Fehlen notwendiger zusätzlicher Be triebsarten die unerlässliche manuelle Eingriffe z B bei der Prozessüberwachung oder Stö rungsbeseitigung in ihren Schutzmaßnah menkonzepten berücksichtigen Betriebsarten wie Einrichtbetrieb und Prozessbeobachtung die gemäß Maschinenrichtlinie 2006 42 EG vorgesehen werden können unterstützen das si chere Arbeiten Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen an Maschinen sind durch den Arbeit geber auch die Schutzeinrichtungen auf Wirk samkeit zu überwachen Arbeitsmittel die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind sind gemäß Betriebs sicherheitsverordnung regelmäßig zu prüfen Die Prüffristen müssen anhand einer Gefährdungs beurteilung ermittelt werden In regelmäßigen Abständen sind nicht nur Werkzeuge und Ma schinen zu prüfen sondern unter anderem auch Leitern Tritte Gerüste Hebezeuge Anschlag mittel Flurförderzeuge Gebäude und Lager einrichtungen elek trische Tore Regale Der Arbeitgeber darf nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ein satzbedingungen bei der Verwendung sicher sind Die Anforderungen an die Arbeitsumgebung welche in der Arbeits stättenverordnung und den dazugehörigen tech nischen Regeln behandelt werden sind einzu halten Dies beinhaltet sowohl den Schutz vor Absturz und den Schutz vor herabfallenden Tei len als auch Anforderungen an die Verkehrswege Etwa die Hälfte der Arbeitsunfälle die eine Ren tenzahlung nach sich ziehen ereignen sich durch Abstürze Abrutschen oder Stolpern von Perso nen wobei die meisten davon in Zusammenhang mit dem Umgang mit Leitern und Gerüsten ste hen Schwere Stürze und massive herabfallende Teile ziehen oft irreversible Schäden nach sich Gefahrstoffe beim Reinigen oder Lackieren ent steht auch eine Belastung der Haut Derartige Einwirkungen können Hauterkrankungen auslö sen die frühzeitig behandelt werden müssen Erkrankungen des Muskel Skelett Systems bei spielsweise durch das Halten Heben und Tragen von Lasten sowie Erkrankungen der Atemwege sind in Schlossereien durchaus nicht ungewöhn lich Die Verwendung und die Verarbeitung asbest haltiger Werkstoffe war bis zum Jahr 1993 in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt Seit 2005 gilt ein EU weites Verbot Ausnahmen vom As bestverwendungsverbot sind in Deutschland in der TRGS 519 geregelt Asbest wurde früher in Faserzementprodukten verwendet und kann prinzipiell bei Abrissarbeiten auch heute noch zu schädlichen Expositionen führen In Bauteilen von alten Elektrogeräten Dichtungen Bremsbe lägen Fußbodenbelägen Estrichen sowie nach neueren Erkenntnissen auch in Putzen Spachtel massen und Fliesenklebern können noch Asbest bestandteile enthalten sein Erkrankungen die mit Asbest in Verbindung stehen z B Asbestose Krebserkrankungen der Atemwege können auch noch nach mehr als 30 Jahren nach der letzten Ex position auftreten Bei den anerkannten Berufskrankheiten sah die Verteilung 2015 innerhalb der Metallbaubran che folgendermaßen aus Schutzmaßnahmen Der Arbeitgeber muss gemäß Arbeitsschutzgesetz im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Gefährdungen ermitteln beurteilen und Schutz maßnahmen festlegen Da beim Einsatz von Handwerkzeugen die Gefahrstellen nicht abge sichert werden können spielt die Unterweisung der Beschäftigten für den sicheren Umgang mit diesen Arbeitsmitteln eine große Rolle Dies ist bei Werkzeugmaschinen anders Bei der mechanischen Fertigung ist primär darauf zu ach ten dass von den Maschinen und den Werkstü cken keine Gefährdungen für das Bedienpersonal Anerkannte Berufskrankheiten im Metallbau 2015 Lärmschwerhörigkeit BK2301 Asbestose BK4103 Lungenkrebs Kehlkopfkrebs BK4104 Obstruktive Atemwegserkrankungen BK4302 Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule BK2108 Lärmschwerhörigkeit BK2301 Asbestose BK4103 Lungenkrebs Kehlkopfkrebs BK4104 Obstruktive Atemwegserkrankungen BK4302 Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lend wirbelsäule BK2108 Restliche Berufskrankheiten Anerkannte Berufskrankheiten im Metallbau 2015

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