11BGHM Aktuell 6 2016 Sicheres Gesundes Arbeiten http www risan cc vsk abbeizverfahren html als verfahrens und stoffspezifisches Kriterium VSK gemäß den Vorgaben der TRGS 420 an erkannt Bei Einhaltung der in diesem VSK be schriebenen Schutzmaßnahmen sind die Anfor derungen der TRGS 505 erfüllt Arbeitsmedizinische Vorsorge Um bleibedingte Erkrankungen zu vermeiden ist auch die arbeitsmedizinische Vorsorge mit einer ausführlichen auf die Tätigkeit zugeschnittenen ärztlichen Beratung der Beschäftigten wichtig Gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ist eine Pflichtvorsorge zu veranlassen wenn eine Überschreitung der Luftkonzentration von 0 075 Milligramm pro Kubikmeter vorliegt Wird diese nicht überschritten hat der Arbeitge ber arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten Inwieweit die jeweils durchgeführten Schutz und Hygienemaßnahmen wirksam sind lässt sich besonders gut durch eine Blutuntersuchung mit Messung des Blutbleispiegels erkennen Der Arzt oder die Ärztin wertet die Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge aus Ergeben sich Anhaltspunkte dafür dass die Arbeitsschutz maßnahmen für einzelne Beschäftigte oder ganze Gruppen nicht ausreichen so hat der Arzt oder die Ärztin dies dem Arbeitgeber mitzuteilen und weitere Präventionsmaßnahmen vorzuschlagen Beschäftigungsbeschränkungen Für besondere Personengruppen müssen Be schäftigungsbeschränkungen bei Tätigkeiten mit bleihaltigen Gefahrstoffen beachtet werden Dies gilt insbesondere für Jugendliche siehe Jugend arbeitsschutzgesetz und werdende oder stillende Mütter s Mutterschutz gesetz und Mutterschutz richtlinienverordnung Dr Uwe Pucknat Dr Florian Struwe BGHM Erkrankungen durch Blei Blei und bleihaltige Verbindungen können zu Funktionseinschränkun gen unterschiedlicher Organe füh ren insbesondere der Blutbildung Anämie des Magen Darm Systems der Nieren der Nerven und des Gehirns Blei wird über den Darm aufgenommen aber auch über die Atemwege Organisches Blei wird zudem über die Haut resorbiert Kin der haben eine höhere Resorptions quote als Erwachsene Die Hauptausscheidung von Blei erfolgt mit dem Urin Bleivergiftungen sind heute selten Arbeitsbedingte Erkrankungen durch Blei können unter der BK Nr 1101 Erkran kungen durch Blei oder seine Verbindungen ent schädigt werden Schutzmaßnahmen Die TRGS 505 Blei führt die notwendigen Schutzmaßnahmen auf die für Tätigkeiten mit Blei und bleihaltigen Materialien zu beachten sind Oberste Priorität hat die Staubvermeidung Bleihaltige Stäube und Ablagerungen sind ab zusaugen oder mittels nasser Verfahren zu ent fernen Das Verschleppen bleihaltiger Stäube in unbelastete Bereiche ist wirksam zu unterbinden gegebenenfalls sind Schwarz Weiß Bereiche ein zurichten Entscheidenden Einfluss auf die Blutbleibelas tung des Einzelnen haben das individuelle Ver halten der Beschäftigten die konsequente Beach tung von Hygienemaßnahmen sowie das Tragen von geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung In bleibelasteten Bereichen dürfen Nahrungs und Genussmittel nur in speziellen Pausenräu men eingenommen werden nachdem die bleibe lastete Kleidung abgelegt die Hände gewaschen und der Mund ausgespült oder die Zähne geputzt wurden Bei der Gefährdungsbeurteilung und beim Fest legen von Schutzmaßnahmen für bleibelastete Bereiche sind auch Arbeiter von Fremdfirmen In standhalter Raumpflegepersonal Wäschereimit arbeiter und Reinigungskräfte für Atemschutzge räte einzubeziehen Für das Entfernen bleihaltiger Beschichtun gen auf Holz hat der Ausschuss für Gefahr stoffe ein standardisiertes Abbeizverfahren R af ae l C la ss en Fo to lia c om Bleihaltige Farben können noch heute bei der Restaurie rung alter Fenster Probleme bereiten Hier sind spezifische Schutzmaßnahmen einzu halten D en km al pf le ge H an s Ri tt

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