18 BGHM Aktuell 2 2017 Sicheres Gesundes Arbeiten dies beispielsweise die akustische Alarmierung auch optisch zu ver mitteln Je nach Behinderung sind neben den häufig rein visuellen Fluchtzeichen nach dem Zwei Sin ne Prinzip weitere Signale nötig Die Maßnahmen reichen hier von taktilen oder akustischen Signalen über Reliefpläne in denen die Si cherheitshinweise in Braille scher Blindenschrift oder Profilschrift dargestellt sind bis zu funkgestütz ten Informations oder Leitsystemen z B mit RFID Technologie oder mobile Apps Auch die Höhe der angebrachten Sicherheitszeichen muss für Rollstuhlnutzer angepasst werden Des Weiteren können Bo denmarkierungen bei unterlaufba ren Treppen oder taktil erfassbare Wegebegrenzungen auf dem Boden z B durch erhabene und kontrastie rende Markierungsstreifen oder un terschiedlich strukturierte Oberflä chen für Sehbehinderte oder Blinde im Fluchtfall notwendig sein Mindestbreite Fluchtweg Für Beschäftigte mit Behinderung die eine Gehhilfe oder einen Roll stuhl benutzen muss unter Um ständen die lichte Mindestbreite des Fluchtwegs von 1 00 m berücksichtigt werden Für Einbauten Einrichtungen oder Türen darf diese auf nicht weniger als 0 90 m reduziert werden Berück sichtigt werden muss außerdem dass vor Türen im Fluchtweg größere Bewegungsflächen un terstützende Öffnungsmechanismen sowie eine seitliche Anfahrbarkeit erforderlich sind Beson dere Hindernisse wie z B schwergängige Türen erfordern alternative Lösungen Bedienelemente für solche Türen sind grundsätzlich in einer Höhe von 0 85 m anzubringen Türen müssen schwel lenlos ausgebildet werden Neben der Gestaltung der Fluchtwege müssen auch im Flucht und Rettungsplan die Belange der Beschäftigten mit Behinderungen berück sichtigt werden Auch hier stehen die Maßnah men zur erweiterten Kennzeichnung wie bei spielsweise Blindenschrift und Reliefgestaltung zur Verfügung Bereits bekannt ist die Forderung für Menschen mit Behinderung eine ausreichende Zahl an Be schäftigten in die Hilfestellung für den Fluchtfall einzuweisen und diese entsprechend zu beauf tragen Diese sogenannten Paten sollen den Be schäftigten die nicht oder nur eingeschränkt zur Eigenrettung fähig sind im Fluchtfall helfend zur Seite stehen Aber auch sogenannte Bereiche für den gesicherten Zwischenaufenthalt haben sich durchgesetzt In diesen Bereichen können beispielsweise Rollstuhlnutzende auf Hilfe der Feuerwehr warten An diese Bereiche werden besondere Brandschutzanforderungen gestellt Sie sollten sich in der Nähe von Fluchttreppen häusern oder in einem anderen Brandabschnitt möglichst weit entfernt von möglichen Brandher den befinden Hierdurch soll für die Evakuierung mehr Zeit für die Rettungskräfte gewonnen wer den Die Evakuierung solcher Bereiche sollte zu sammen mit der Feuerwehr geübt und im Brand schutzkonzept aufgenommen werden Aufzüge oder Evakuierungsstühle Das barrierefreie Brandschutzkonzept muss die Beschäftigten mit unterschiedlichen Behinde rungen in die Lage versetzen im Gefahrfall die Arbeitsstätte möglichst selbständig zu verlassen Praktische Lösungen im Sinne der Barrierefrei heit sind bereits in der betrieblichen Praxis er probt Bewährt haben sich neben Evakuierungs stühlen z B Schlauch oder Rohrrutschen die im Brandfall den ersten Fluchtweg und die Selbstret tung ins Freie sicherstellen Aufzüge sind norma lerweise im Brandfall nicht zu benutzen Doch Je nach Be hinderung sind neben den häufig rein visuellen Fluchtzeichen nach dem Zwei Sinne Prinzip wei tere Signale nötig Erreichbarkeit von Brandmeldeeinrichtungen

Vorschau 2017-02 BGHM-Aktuell Seite 18
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