16 BGHM Aktuell 2 2017 Sicheres Gesundes Arbeiten Schwerpunktthema April 2017 Inklusion im Betrieb Barrierefreie Fluchtwege Die Inklusion von Menschen mit Behinderung im Erwerbsleben ist ein wichtiges Thema gerade im Zeitalter von Industrie 4 0 Eine barrierefrei gestaltete Arbeitsstätte ist die Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft Neue Technologien werden mit dazu beitragen dass Menschen mit Behinderung leichter in den Unternehmen beschäftigt werden können Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderung so muss er die Erfordernisse für diese Menschen bei der Gestaltung der Arbeitsstätte berücksichtigen Dies gilt auch für die Gestaltung von Fluchtwegen Hilfestellung bietet dabei die im August 2012 vom Ausschuss für Ar beitsstätten ASTA erarbeitete und vom Bundesmi nisterium für Arbeit und Soziales bekanntgegebene Technische Regel für Arbeitsstätten Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ASR V3a 2 Mit ihren ergänzenden Anforderungen zur ASR A2 3 Fluchtwege und Notausgänge Flucht und Ret tungsplan sollen die besonderen Belange von Be schäftigten mit Behinderung berücksichtigt wer den Fluchtwege barrierefrei gestalten Die ASR V3a 2 schafft eine verbindliche Basis für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Die Regel enthält unter anderem Begriffsbestim mungen Maße Werte und Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Sicherheitskenn zeichnungen sowie von Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsleitsystemen Fluchtwegen Notaus gängen sowie Flucht und Rettungsplänen in Arbeitsstätten So wird die Sicherheit von Be schäftigten mit Behinderung auch im Flucht fall gewährleistet Hält der Arbeitgeber die ent sprechenden Anforderungen ein kann er davon ausgehen dass er die Forderungen der Arbeits stättenverordnung erfüllt Wer andere Lösungen wählt muss damit mindestens die gleiche Si cherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für diese Beschäftigten erfüllen Weiterhin sind bei der Planung und Gestaltung von barrierefreien Fluchtwegen auch die Belange der Bauordnun gen der Länder und der DIN 18040 1 Barriere freies Bauen zu berücksichtigen An Arbeitsstät ten die ganz oder teilweise öffentlich zugänglich sind stellt das Bauordnungsrecht auch dann Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Fluchtwegen wenn dort keine Menschen mit Behinderung beschäftigt werden Hiervon betrof fen sein können zum Beispiel Arbeitsstätten die K ze no n F ot ol ia c om

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