11BGHM Aktuell 3 2017 A nd re y Ar m ya go v F ot ol ia c om Sicheres Gesundes Arbeiten Sicherheit in der Metallbearbeitung Um das Unfallrisiko an Sägemaschinen für die Kaltbearbeitung von Metall zu reduzieren sind sowohl Hersteller als auch Betreiber in der Pflicht Anforderungen an die Sicherheit bei diesen Sägemaschinen sind in der Norm DIN EN 13898 Ausgabe September 2009 und in der in Kürze erscheinenden Nachfolgenorm DIN EN ISO 16093 festgelegt Anforderungen für Sägemaschinen Der Anwendungsbereich dieser Normen umfasst alle gängigen Sägetypen horizontale und vertikale Band sägen Kreissägen Bügelsägen für die Kaltbearbeitung von Eisen und Nichteisenmetallen sowie zugehörige Einrich tungen zum Beispiel Spann und Transporteinrichtungen Die Sicherheitsanforderungen gelten für Sägen mit manueller teilautomatischer oder automatischer Arbeitsweise Die Hauptgefährdungsfaktoren bei der Arbeit an Sägema schinen sind Verletzungsgefahr durch scharfkantige Werkstücke oder beim Wechsel des Sägebandes Quetschgefahr der Hände oder der unteren Gliedmaßen durch kraftbetriebene Spanneinrichtungen Quetschgefahr durch Späneförderer Abtrennung von Körperteilen durch Einzug in laufendes Sägeblatt Auf die Konstruktion achten Da diese Gefährdungen durch eine nicht normgerechte Ausführung der Maschinen unzureichend berücksichtigt wurden kam es bereits mehrfach zu schweren Unfällen Als Unfallursache fallen immer wieder Konstruktionsmängel auf wie ungenügender Zugriffsschutz auf das Sägeblatt bei Bandsägen oder nicht gesicherte automatische Bewegungen von Zuführ oder Spannvorrichtungen Aber auch Fehlver halten auf Betreiberseite hat zu Unfällen mit abgetrennten Gliedmaßen geführt Hier ist insbesondere das Nichtbeach ten des Handschuhtrageverbots bei laufender Maschine zu nennen Bei der Beschaffung neuer Sägemaschinen sollten aus drücklich folgende Merkmale abgefragt werden Sind einstellbare Verkleidungen vorhanden die das Sägeblatt soweit wie möglich abdecken können Sind Reinigungsbürsten mitlaufend oder angetrieben vor Zugriff geschützt Ist der Späneförderer abgedeckt kraftbegrenzt oder ein seitig fliegend gelagert Sind Quetsch und Schergefahren bei kraftbetätigten oder automatischen Bewegungen abgesichert Sind kraftbetätigte Bewegungen nur im Tippbetrieb oder mit Ortsbindung möglich Sind Schließbewegungen von Spanneinrichtungen abge sichert z B durch trennende Schutzeinrichtungen oder Begrenzung des Hubweges auf maximal 6 mm oder Begrenzung der Schließgeschwindigkeit auf maximal 10 mm s in Verbindung mit Tippbetrieb Sind bewegliche trennende Schutzeinrichtungen z B Klappen an der Verkleidung der Sägebandrollen mit zwangsöffnenden Positionsschaltern überwacht Verfügt die Maschine über einen abschließbaren Haupt schalter und eine oder mehrere rot gelb gekennzeichnete Not Halt Einrichtung en Das Unfallrisiko lässt sich erheblich reduzieren wenn sei tens des Herstellers die normgerechte Ausführung der Ma schinen und auf der Seite des Betreibers das sicherheitsge rechte Verhalten beachtet werden Christoph Meyer BGHM

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