23BGHM Aktuell 4 2017 Sicheres Gesundes Arbeiten lichen Schutzmaßnahmen für die neue Situation nicht mehr ausreichend muss festgestellt wer den ob mit einfachen Schutzeinrichtungen SE das Risiko eliminiert oder hinreichend minimiert werden kann Ist dies der Fall kann die Verände rung in der Regel als nicht wesentlich betrach tet werden Der Austausch von Bauteilen die in ihrer Bauweise oder in ihrer Funktion identisch sind sowie der Einbau von Schutzeinrichtungen die zu einer Erhöhung des Sicherheitsniveaus führen und keine zusätzlichen Funktionen er möglichen sind im Sinne des BMAS Interpreta tionspapiers 04 2015 keine wesentlichen Ver änderungen Unter dem Begriff der einfachen Schutzeinrichtungen können zum Beispiel eine feststehende trennende Schutzeinrichtung eine bewegliche trennende Schutzeinrichtung sowie nicht trennende Schutzeinrichtungen in Form von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtun gen BWS die nicht erheblich in die bestehende sicherheitstechnische Steuerung der Maschine eingreifen verstanden werden Das bedeutet dass durch diese Schutzeinrichtungen lediglich Signale erzeugt werden für die die vorhandene Sicherheitssteuerung bereits ausgelegt ist oder dass unabhängig von der vorhandenen Sicher heitssteuerung ausschließlich das sichere Still setzen der gefahrbringenden Maschinenfunktio nen bewirkt wird siehe Grafik Sollte das Ergebnis der Bewertung eine wesent liche Veränderung ergeben dann werden diese veränderten Maschinen wie neue Maschinen behandelt Die Bestimmungen des ProdSG und der 9 ProdSV sind umfassend anzuwenden Die Person die für die wesentliche Veränderung ver antwortlich ist wird zum Hersteller und hat die Herstellerpflichten zu erfüllen Das bedeutet dass die wesentlich veränderte Maschine den grundlegenden Sicherheits und Gesundheits schutzanforderungen gemäß Anhang I der EG Maschinenrichtlinie 2006 42 EG entsprechen muss Des Weiteren muss das Konformitätsbewer tungsverfahren durchgeführt und die technische Dokumentation erstellt werden Abschließend stellt der Hersteller die EG Konformitätserklärung aus fügt diese den Unterlagen bei und bringt die CE Kennzeichnung mit dem aktuellen Baujahr an Im Nachgang zu den Verhandlungen des BMAS Interpretationspapiers wurde auch eine englische Übersetzung 09 2015 bereitgestellt die als Emp fehlung für europäische Beratungen bei Betrei bern und Herstellern benutzt werden kann Neu ist auch die Erweiterung des Interpretationspa piers auf verkettete Anlagen Gesamtheit von Maschinen siehe BMAS Interpretationspapier 05 2011 Arbeitsschutzpflicht Gefährdungsbeurteilung Auf eines sei noch hingewiesen Die CE Kenn zeichnung entbindet den Betreiber nicht von der Pflicht eine Gefährdungsbeurteilung nach Para graf 3 der BetrSichV durchzuführen Dies gehört zu seinen Arbeitsschutzpflichten Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung können weitere insbe sondere technische Maßnahmen notwendig wer den um den Beschäftigten ein sicheres Arbeits mittel zur Verfügung zu stellen Die BGHM bietet zu dieser Thematik Beratungen an Bei Bedarf helfen die zuständigen Aufsichtspersonen weiter Alois Hüning und Stephan Dommin BGHM Grafik Ablaufschema gemäß BMAS Interpretationspapier 04 2015 Quelle BGHM

Vorschau 2017-04 BGHM-Aktuell Seite 23
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