12 Sicheres Gesundes Arbeiten BGHM Aktuell 4 2017 fallen bewegte Transport und Arbeitsmittel in den Geltungsbereich der Betriebssicherheitsver ordnung BetrSichV Die Fahrzeuge sowie mög liche Gefahren die von ihnen ausgehen können müssen in der Gefährdungsbeurteilung entspre chend berücksichtigt und bewertet werden ins besondere die Vorschriften für die Verwendung von mobilen Arbeitsmitteln aus Anhang 1 der BetrSichV Selbstverständlich sind auch die Um gebungsbedingungen gemäß Paragraf 3 Arbeits stättenverordnung ArbStättV zu beurteilen Ziel ist es geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten um mögliche Gefährdungen zu verhindern oder zu reduzieren Mechanische Gefährdungen Auf mechanische Gefährdungen durch Anfah ren Überfahren und Quetschen von Personen aufgrund der autonomen Fahrbewegung der Routenzüge ist ein besonderes Augenmerk zu legen Betrachtet man das Unfallgeschehen mit Flurförderzeugen so stellt man fest dass derar tige Gefährdungen häufig zu schweren oder töd lichen Unfällen führen Eine der wirksamsten technischen Maßnahmen um Gefährdungen zu verhindern stellen trennende Schutzeinrichtun gen zwischen den Fahrwegen der Routenzüge den Arbeitsplätzen der Versicherten und den Ver kehrswegen für den Personenverkehr dar Gera de dies ist jedoch in Produktionsbereichen nicht durchgängig möglich Fahrerlose Transportfahr zeuge die in allgemeinen Verkehrsbereichen ein gesetzt werden müssen mit Systemen zur Erken nung von Personen und Hindernissen im Fahrweg ausgestattet sein Bei Kurvenfahrten muss be rücksichtigt werden dass nach vorne gerichtete Personenerkennungssysteme und auch die seit lichen Erkennungssysteme die gesamte Schlepp kurve erfassen Fahrerlose Routenzüge müssen nach dem Ansprechen der Schutzein richtungen und vor dem Berühren von Personen oder Hindernissen im Fahr weg zum Stillstand kommen Eine defi nierte Maximalgeschwindigkeit gibt es nicht Die Informationen der Hersteller sind diesbezüglich zu beachten und entsprechend einzuhalten Organisatorisch muss die Gefahr des An oder Überfahrens und des Quetschens durch die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestsicherheits abstände nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1 8 Verkehrs wege und nach Anhang A der DIN EN 1525 Fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme verhindert werden Ist dies nicht möglich sind wirksame Ersatzmaßnahmen zu treffen Können die gefor derten Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden müssen diese Bereiche als Gefahrenbe reiche gekennzeichnet werden Dies ist vorzugs weise durch Bodenmarkierungen gemäß ASR A1 3 Sicherheits und Gesundheitsschutzkenn zeichnung auszuführen Entsprechend DIN EN 1525 Fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Sys teme muss die Geschwindigkeit beim Anfahren des Fahrzeugs für mindestens fünf Sekunden auf 0 3 m s beschränkt sein und ein akustisches Warnsignal ertönen Hierdurch soll verhindert werden dass sich Personen in Gefahrenberei chen befinden Auf weitere Gefährdungen be dingt durch schlechte Beschaffenheit der Routen unkontrolliert bewegte Ladung Quetschgefahren an Materialträgern und beim An und Abkuppeln der Anhänger ist zu achten Informationsschrift in Arbeit Eine DGUV Information zum Thema Routenzü ge wird momentan erarbeitet Die Informations schrift wird weitere konkretisierende Schutz maßnahmen aufzeigen mit denen Gefährdungen durch Routenzüge minimiert oder vermieden werden können Die Erfahrungen und Kenntnisse über den Einsatz fahrerloser Routenzugsysteme in Produktionsbereichen sind aktuell noch be grenzt Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die Systeme zukünftig leistungsstärker sein und im mer höhere Gewichte transportieren können Es ist notwendig bereits jetzt Erfahrungen mit den Systemen zu sammeln um präventive Maßnah men zur Verhütung von Unfällen ableiten zu kön nen Auf die Schnittstellen zwischen Mensch und Transportsystem ist dabei besonders zu achten Christian Mayer BGHM Q ue lle D ai m le r A G Fahrerloser Routen zug im Fertigungsbe reich

Vorschau 2017-04 BGHM-Aktuell Seite 12
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